Logo mit KI oder vom Grafiker?
Ein KI-Generator oder eine Canva-Vorlage liefert in wenigen Minuten ein Logo. Bevor es zum Zeichen Ihres Unternehmens wird, zeigt dieser Ratgeber, was jede Option wirklich bietet: die Lizenz des Tools, den Schutz durch das Schweizer Urheberrecht, die Eintragung als Marke und die Dateien, die Sie brauchen.
Auf einen Blick
Jede Option kann je nach Zweck passen; unterschiedlich sind die Rechte, die Sie am Logo erhalten.
- Urheberrecht an einem KI-Ergebnis9
- Nur mit menschlicher Kreativleistung
- Eingetragene Marke beim IGE12
- 10 Jahre, verlängerbar
Verlangen Sie in jedem Fall eine Vektordatei, PNG-Dateien und eine quadratische Version. Dieser Ratgeber fasst die veröffentlichten Bedingungen der Tools und amtliche Schweizer Quellen zusammen; er ist keine Rechtsberatung.
Canva-Vorlagen und Logo-Generatoren
Um einen Namen zu testen, für ein privates Projekt oder einen Anlass kann eine Vorlage genügen: Canva beschreibt seine Logovorlagen selbst als nützlich für kleine oder private Projekte, bei denen Sie keine exklusiven Rechte brauchen, oder als Ausgangspunkt für ein eigenes Design1. Für das Logo eines Unternehmens setzt die Lizenz des Tools klare Grenzen.
- Elemente aus der Bibliothek. Die Lizenzvereinbarung von Canva verbietet, kostenlose oder Pro-Inhalte als Teil einer Marke, eines Handelsnamens oder eines Firmennamens zu verwenden; ausgenommen sind Schriften2. Laut Canva sind auch einfache Formen und Linien erlaubt1.
- Vorlagen. Andere Canva-Nutzer dürfen dieselben Inhalte in ihren Designs verwenden1: Ein Logo aus einer Vorlage gehört nicht Ihnen allein.
- Was möglich bleibt. Für ein Logo, das eine Marke werden soll, können Sie laut Canva die Schriften, einfache Formen und Linien verwenden oder eigene Grafiken hochladen, selbst gezeichnet oder bei einem Grafiker in Auftrag gegeben1.
- Logo-Generatoren. Die Bedingungen von Looka erlauben die kommerzielle Nutzung des gekauften Logos. Sie halten aber fest, dass manche Schriften und Symbole von Dritten lizenziert sein können, dass Symbole von The Noun Project auf eigenes Risiko verwendet werden, und empfehlen, vor jeder Verwendung zu prüfen, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen3.
Was die Bedingungen der KI-Tools sagen
ChatGPT, Midjourney oder die KI-Tools von Canva erzeugen ein Bild aus einer kurzen Beschreibung. Ihre Bedingungen sprechen Ihnen das Ergebnis grundsätzlich zu, mit Vorbehalten, die Sie lesen sollten, bevor daraus ein Logo wird.
Diese Bedingungen regeln Ihr Verhältnis zum Tool, nicht den Schutz des Ergebnisses: OpenAI überträgt Ihnen nur die Rechte, die es selbst hat, falls es welche gibt, und Midjourney verweist für die Rechtslage in Ihrem Land auf eine Anwältin oder einen Anwalt4,6.
- OpenAI (ChatGPT). Die Nutzungsbedingungen für Europa, die auch in der Schweiz gelten, sprechen Ihnen das Ergebnis zu, soweit das Gesetz es erlaubt. Sie halten fest, dass es womöglich nicht einzigartig ist und andere Nutzer ähnliche Ergebnisse erhalten können4.
- Canva. Die Bedingungen für die KI-Produkte enthalten denselben Vorbehalt und sprechen Ihnen kein Ergebnis zu, das Inhalte aus der Canva-Bibliothek verändert oder enthält5.
- Midjourney. Ihnen gehören Ihre Bilder, soweit das Gesetz es zulässt; ein Unternehmen mit mehr als einer Million Dollar Jahresumsatz braucht dafür aber ein Pro- oder Mega-Abo. Standardmässig sind die Bilder öffentlich sichtbar und für andere Mitglieder weiterverwendbar, und Sie erteilen Midjourney eine Lizenz, sie zu vervielfältigen und zu verbreiten6.
Urheberrecht und KI in der Schweiz
Das Urheberrechtsgesetz definiert Werke als geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst mit individuellem Charakter, und den Urheber als die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat7. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung, ein Register gibt es nicht8.
Laut IGE kann ein mit KI erzeugtes Ergebnis geschützt sein, wenn eine Person das Tool als Werkzeug einsetzt und die kreative Leistung selbst erbringt, vergleichbar mit einem Fotografen und seiner Kamera. Erbringt die KI die kreative Leistung, etwa gestützt auf einen banalen Prompt, ist das Ergebnis nicht geschützt9,10.
Ein ungeschütztes Ergebnis darf urheberrechtlich frei verwendet werden, ausser es übernimmt geschützte Werke: Wer ein rechtsverletzendes Ergebnis verwendet, verletzt selbst das Urheberrecht, auch ohne es zu wissen. Das IGE empfiehlt deshalb, ein KI-Bild vor der Verwendung zu prüfen, etwa mit einer Bildersuche und auf Wasserzeichen oder Künstlersignaturen, und die Nutzungsbedingungen zu lesen, die eine kommerzielle Nutzung verbieten können9,10.
Der Rahmen ist in Bewegung: Die Schweiz hat noch keine übergreifende KI-Gesetzgebung, und nach der Annahme der Motion 24.4596 erarbeitet das IGE eine Regelung der KI im Urheberrecht; über die Vernehmlassung entscheidet der Bundesrat11.
Dieser Ratgeber fasst diese Quellen zusammen und ist keine Rechtsberatung. Für einen konkreten Fall wenden Sie sich an eine auf geistiges Eigentum spezialisierte Anwältin oder einen Anwalt.
Das Logo als Marke eintragen
Der Handelsregistereintrag schützt den Namen Ihres Unternehmens, nicht sein Logo; für das Logo verweist das IGE auf die Marke12. Ein Logo wird als Bildmarke hinterlegt, oder als kombinierte Wort-/Bildmarke, wenn es Wort und Bild oder einen gestalteten Schriftzug verbindet. Ohne Farbanspruch ist es in allen Farben geschützt13.
Für das IGE kann jedes grafisch darstellbare Zeichen eine Marke sein, wenn es Ihre Waren oder Dienstleistungen von denjenigen der Konkurrenz unterscheidet. Ausgeschlossen sind unter anderem einfache und banale Zeichen, beschreibende oder täuschende Angaben und Zeichen, die gegen geltendes Recht oder die öffentliche Ordnung verstossen12,14.
Ob Ihre Marke einer bereits eingetragenen ähnelt, prüft das IGE dagegen nicht: Bei einer Kollision könnte Ihr Schutzrecht widerrufen oder Gegenstand eines Zivil- oder Strafverfahrens werden, und das IGE empfiehlt eine Recherche vor der Anmeldung12. Hier zählt die Herkunft des Logos: Ein Vorlagenelement oder ein KI-Bild kann auch bei anderen auftauchen1,4.
Die Hinterlegungsgebühr beträgt 450 CHF, mit 100 CHF Rabatt bei elektronischer Anmeldung; je nach Anzahl Waren und Dienstleistungen kommen weitere Gebühren dazu, Recherche und Vertretung kosten extra12.
10 JahreSchutz für eine eingetragene Marke, beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängerbar12
Die Dateien, die Ihr Unternehmen braucht
Ob Tool oder Agentur: Prüfen Sie, was Sie erhalten. Ein Logo erscheint in jeder Grösse, vom Website-Icon bis zum Schild; verlangen Sie deshalb diese Dateien.
- Eine Vektordatei als SVG oder PDF. SVG beschreibt Grafiken als Vektoren und lässt sich für jede Auflösung skalieren15: Diese Version lässt sich ohne Qualitätsverlust für Druck und Beschriftung vergrössern.
- PNG-Dateien mit transparentem Hintergrund für Website, Dokumente und Social Media. PNG speichert verlustfrei und kann eine Transparenzebene enthalten, bleibt aber ein Pixelbild16.
- Eine quadratische Version. Google verlangt ein quadratisches Favicon von mindestens 8 × 8 Pixeln und empfiehlt mehr als 48 × 48 Pixel17; ein breites Logo braucht deshalb ein Symbol oder eine kompakte Version.
- Varianten: farbig, schwarz-weiss und eine helle Version für dunkle Hintergründe.
- Die Liste der verwendeten Schriften mit ihren Lizenzen.
Unser Logo nach Mass
Unser Angebot
Goodbye Internet zeichnet Logos und Grafiken ohne generative KI; KI nutzen wir nur für Präsentationsmockups.
Unser Logo nach Mass ist ein Angebot mit festgelegtem Umfang und einmaliger Zahlung. Der Endpreis steht auf der Leistungsseite; Goodbye Internet ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Was ein Logo in der Schweiz kostet, vergleicht unser Ratgeber zu den Logokosten.
Die vermögensrechtlichen Rechte am Logo und an seinen Quelldateien gehen mit dem vollständigen Zahlungseingang auf Sie über. Wir dürfen das Projekt in unserem öffentlichen Portfolio zeigen, sofern Sie dies nicht vor der Lieferung schriftlich ablehnen. Elemente Dritter, etwa lizenzierte Schriften, unterliegen weiterhin ihren Lizenzen, die wir Ihnen bei der Lieferung mitteilen. Wenn Sie das Logo als Marke anmelden möchten, lassen Sie vor der Freigabe der finalen Version nach ähnlichen Marken recherchieren.
- 2 Entwürfe, danach 2 Korrekturrunden, um die gewählte Richtung zu verfeinern.
- Die finalen Dateien: SVG, PNG, PDF.
- Ein privates Briefing nach der Zahlung: Tätigkeit, Zielgruppe, Wünsche und Referenzen, mit Ihren vorhandenen Materialien als Anhang.
- Ein Lieferdatum, das beim Öffnen der Zahlung festgelegt wird: 14 Kalendertage später, vor der Zahlung angezeigt.
Fragen
Kann ich ein Logo aus Canva als Marke eintragen lassen?
Nicht, wenn es Elemente aus der Canva-Bibliothek enthält, die keine Schriften, einfachen Formen oder Linien sind: Die Lizenz verbietet das1,2. Ein Logo nur aus diesen Elementen oder aus eigenen hochgeladenen Grafiken kann eingetragen werden, wenn es die Voraussetzungen des IGE erfüllt14.
Ist ein mit KI erstelltes Logo urheberrechtlich geschützt?
Nicht, wenn die KI die kreative Leistung erbracht hat: In der Schweiz ist nur geschützt, was von einem Menschen stammt. Erbringt eine Person die kreative Leistung und nutzt die KI als Werkzeug, ist Schutz möglich9. Ein Logo lässt sich zudem mit einer Marke schützen12.
Welche Dateiformate brauche ich für ein Logo?
Mindestens eine Vektordatei (SVG oder PDF) für Druck und Beschriftung, PNG-Dateien mit transparentem Hintergrund für Bildschirme und eine quadratische Version für das Website-Icon und Profilbilder15,16,17.
Was kostet eine Markeneintragung in der Schweiz?
Die Hinterlegungsgebühr des IGE beträgt 450 CHF für zehn Jahre Schutz, mit 100 CHF Rabatt bei elektronischer Anmeldung. Je nach Anzahl Waren und Dienstleistungen kommen weitere Gebühren dazu, Recherche und Vertretung kosten extra12.
Soll ich beim Grafiker nachfragen, ob KI im Spiel ist?
Ja, schriftlich und zusammen mit der Frage nach der Übertragung der Rechte: Stammt die kreative Leistung von der KI, ist das Ergebnis in der Schweiz urheberrechtlich nicht geschützt, und es gelten die Bedingungen des Tools9.
Logo nach Mass
2 Entwürfe · 2 Korrekturrunden. SVG, PNG, PDF
990CHF
Einmalige Zahlung
Weitere Ratgeber
Quellen
Dieser Ratgeber stammt von Goodbye Internet, das selbst Logos und Websites verkauft. Zitierte Fakten und Zahlen stammen aus den unten genannten Quellen; Abschnitte über unser Angebot sind mit einem farbigen Punkt markiert.
- Canva, «Licensing explained» (auf Englisch) canva.com
- Canva, Content License Agreement, Abschnitt 9 (auf Englisch) canva.com
- Looka, Terms of Service (auf Englisch) looka.com
- OpenAI, Europe Terms of Use, Fassung vom 16. Januar 2026 (auf Englisch) openai.com
- Canva, AI Product Terms, gültig ab 26. Juni 2026 (auf Englisch) canva.com
- Midjourney, Terms of Service, gültig ab 27. Mai 2026 (auf Englisch) docs.midjourney.com
- Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG), Art. 2 und 6 fedlex.admin.ch
- Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE), «Urheberrecht» ige.ch
- IGE, «Künstliche Intelligenz: Können KI-Tools Urheberrecht verletzen?», Februar 2023 ige.ch
- Bundeskanzlei, «FAQ KI und Urheberrecht», bereitgestellt vom IGE, Mai 2026 bk.admin.ch
- IGE, «Urheberrecht: Alles neu mit KI?», September 2026 ige.ch
- IGE, Marken: FAQ ige.ch
- IGE, «Markentyp wählen» ige.ch
- IGE, «Eintragungshindernisse» ige.ch
- W3C, Scalable Vector Graphics (SVG) 2 (auf Englisch) w3.org
- W3C, Portable Network Graphics (PNG), dritte Ausgabe (auf Englisch) w3.org
- Google Search Central, «Favicon zur Anzeige in den Suchergebnissen festlegen» developers.google.com