Mehrsprachige Website erstellen
In Biel/Bienne, im Kanton Bern, in Freiburg oder im Wallis liest ein Teil Ihrer Kundschaft Deutsch, ein anderer Französisch. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie eine Website in beiden Sprachen aufbauen, wie Sie die Versionen Google melden, was eine Lokalisierung von einer Übersetzung unterscheidet und was die Kosten bestimmt, mit amtlichen Quellen.
Auf einen Blick
Über eine mehrsprachige Website entscheiden Sie, bevor die erste Seite geschrieben ist: Aufbau der Adressen, Verknüpfung der Versionen, Übersetzung und Pflege.
- Eine URL pro Sprache, etwa beispiel.ch/fr/, statt einer Sprache, die über Cookies oder Browsereinstellungen wechselt1.
- Mit hreflang verknüpfte Versionen: Jede nennt alle anderen und sich selbst2.
- Die Besucher wählen: ein sichtbarer Link zur anderen Version, keine automatische Weiterleitung1.
- Geprüfte, lokalisierte Übersetzungen: ss statt Eszett im Schweizer Deutsch3 und die amtlichen Begriffe jeder Sprache.
- Der ganze Ablauf übersetzt, mit Formularen und Meldungen4 bis zu den rechtlichen Seiten.
Eine zweite Sprache kostet nicht unbedingt doppelt so viel, aber jede Version braucht Übersetzung, Konfiguration und Kontrolle4.
Wer eine Website auf Deutsch und Französisch braucht
Die Schweiz hat vier Landessprachen, doch jede Region spricht vor allem eine. Laut Bundesamt für Statistik (BFS) ist Deutsch oder Schweizerdeutsch für 61 Prozent der Bevölkerung eine Hauptsprache, Französisch für 23 Prozent (2023). In der französischen Schweiz verwendete 2024 nur knapp ein Sechstel der Personen ab 15 Jahren regelmässig Deutsch5. Eine einsprachige Website erreicht viele Leserinnen und Leser der anderen Sprache also schlecht.
Drei Kantone sind offiziell zweisprachig: Bern, Freiburg und Wallis6. Biel/Bienne, die grösste zweisprachige Stadt der Schweiz, verankerte die Zweisprachigkeit am 9. Juni 1996 in der Stadtordnung; Deutsch und Französisch sind dort gleichberechtigte Amtssprachen. Laut Einwohnerregister waren am 31. Dezember 2025 nach Amtssprache 55,2 Prozent der Bevölkerung deutschsprachig und 44,8 Prozent französischsprachig7.
Für ein Unternehmen zählt vor allem die Kundschaft. Kommt sie aus beiden Sprachgruppen, spricht eine Version pro Sprache beide an. Englisch kann als dritte Sprache dazukommen: Laut BFS verwenden es 44 Prozent der Bevölkerung regelmässig (2024)5. Unser Ratgeber zu Biel/Bienne beschreibt die Lage in der Region.
15 %der Personen ab 15 Jahren in der Deutschschweiz verwenden regelmässig Französisch, laut BFS (2024)5.
Eine URL pro Sprache
Google empfiehlt für jede Sprachversion eine eigene URL statt einer Seite, deren Sprache über Cookies oder Browsereinstellungen wechselt: Sonst findet und crawlt Google womöglich nicht alle Varianten1.
Lassen Sie die Besucher selbst wählen. Google rät von automatischen Weiterleitungen auf die vermutete Sprache ab und schlägt vor, auf jeder Seite Links zu den anderen Sprachversionen anzubieten1. So funktioniert auch das Bieler Modell: Wer das Gespräch beginnt, wählt die Sprache7.
Übersetzen Sie auch den Pfad der Seiten: Swiss Tomato rät, jeder Sprache einen eigenen, klar abgegrenzten Bereich zu geben und die URLs an jede Sprache anzupassen8. Dieser Ratgeber hat deshalb drei Adressen: /de/ratgeber/mehrsprachige-website, /guides/site-internet-bilingue und /en/guides/bilingual-website.
Die Richtlinien von Google vergleichen vier Strukturen:
- Eine Länderdomain (beispiel.de): klare geografische Ausrichtung, aber nur ein Land pro Domain. Zwei Sprachen im selben Land trennt sie also nicht.
- Subdomains (fr.beispiel.ch): einfach auf verschiedene Server zu verteilen, doch an der Adresse allein sieht man nicht, ob «fr» die Sprache oder das Land meint.
- Unterverzeichnisse (beispiel.ch/fr/): einfach einzurichten und auf einem einzigen Hosting leicht zu pflegen, aber schwerer in zwei Websites zu trennen.
- URL-Parameter (beispiel.ch?lang=fr): von Google nicht empfohlen.
Sprachversionen mit hreflang verknüpfen
hreflang-Annotationen teilen Google mit, in welchen Sprachen eine Seite vorliegt, damit die Suche allen die passende Version zeigt. Sie lassen sich im HTML-Code der Seite, in den HTTP-Headern oder in der Sitemap angeben; wählen Sie die Methode, die am besten zu Ihrer Website passt2.
Die Sprache der Seite legen sie nicht fest: Google erkennt sie am sichtbaren Inhalt, nicht an hreflang, am lang-Attribut oder an der URL. Google empfiehlt deshalb eine einzige Sprache pro Seite, Navigation eingeschlossen, ohne Übersetzungen nebeneinander1,2. Dieser Ratgeber nennt zum Beispiel seine deutsche, französische und englische Version im Code jeder Version, und die französische dient als x-default. Für die Annotationen gelten vier Regeln:
- Jede Version nennt alle anderen und sich selbst. Verweisen zwei Seiten nicht gegenseitig aufeinander, ignoriert Google ihre Annotationen2.
- Der Sprachcode folgt ISO 639-1 (de, fr), bei Bedarf ergänzt durch einen Ländercode nach ISO 3166-1 Alpha-2 wie de-CH. Ein Ländercode allein genügt nicht2.
- Der Wert x-default bezeichnet die Seite für Besucher, deren Browsersprache zu keiner Version passt. Er ist für Seiten zur Sprachauswahl gedacht2.
- Die Adressen sind vollständig, mit Protokoll und Domain, nicht nur ein Pfad wie /fr/2.
Übersetzen und lokalisieren
Eine Übersetzung gibt den Sinn wieder; eine Lokalisierung passt den Text zusätzlich an die Gewohnheiten der Lesenden an. In der Schweiz zeigt sich der Unterschied schnell. Im Schweizer Deutsch ist das Eszett verschwunden: Man schreibt immer ss, etwa in Strasse. Die Bundeskanzlei hält fest, dass das Eszett im deutschsprachigen Ausland weiter verwendet wird und Texte aus der EU oder aus anderen deutschsprachigen Ländern an die Schweizer Regeln angepasst werden müssen; ein einfaches Copy-Paste genügt nicht3.
Jede Sprache hat auch ihre amtlichen Begriffe. Der im Handelsregister eingetragene Name heisst auf Deutsch Firma9, auf Französisch raison de commerce10; die Unternehmens-Identifikationsnummer heisst UID11, auf Französisch IDE12. Die Terminologiedatenbank TERMDAT der Bundeskanzlei liefert solche Entsprechungen für Schweizer Recht und Verwaltung kostenlos auf Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch13. Bleiben Sie danach bei einem Begriff: Die Bundeskanzlei empfiehlt, Gleiches immer gleich zu formulieren3.
Planen Sie Korrektur und Layout ein. Swiss Tomato rät, alle Texte von Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern übersetzen und korrigieren zu lassen, weil Übersetzungstools und KI Fehler machen, die oft nur sie erkennen, und das Design mit der längsten Sprache zu beginnen8. EWM erinnert an weniger sichtbare Elemente: Formulartexte, Bestätigungs- und Fehlermeldungen, Seitentitel und Beschreibungen für Suchmaschinen, Alternativtexte von Bildern und Dokumente zum Herunterladen4.
Übersetzen Sie den Hauptinhalt, nicht nur das Menü. Google behandelt lokalisierte Versionen nur dann als Duplikate, wenn der Hauptinhalt unübersetzt bleibt2, und hält fest, dass nur übersetzte Standardelemente wie die Navigation zu einer schlechten Nutzererfahrung führen können1.
Rechtliche Seiten in jeder Sprache
Für Onlineshops nennt das KMU-Portal des SECO Angaben, die der Betreiber klar zeigen muss: die vollständige Adresse mit den Kontaktdaten einer Ansprechperson, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und die UID, etwa in einem Impressum. Empfohlen werden zudem ein Haftungsausschluss, allgemeine Geschäftsbedingungen und eine Datenschutzerklärung11.
Dasselbe Portal erinnert an die Pflicht, vorgängig über die Beschaffung aller Personendaten zu informieren, und empfiehlt eine Datenschutzerklärung an gut zugänglicher Stelle der Website, die klar angibt, welche Personendaten zu welchem Zweck bearbeitet werden14.
Eine Sprache schreiben diese Seiten nicht vor. Veröffentlichen Sie Impressum, Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung auf einer mehrsprachigen Website trotzdem in jeder Sprache, verknüpft wie die übrigen Seiten, damit alle in ihrer Sprache lesen, was sie akzeptieren. Aktualisieren Sie die Versionen gemeinsam und lassen Sie juristische Formulierungen im Zweifel von einer Fachperson prüfen.
Was die Kosten bestimmt
Eine zweite Sprache kostet nicht unbedingt doppelt so viel. Laut der Agentur EWM lassen sich Vorlagen und ein Teil der Entwicklung wiederverwenden; jede Sprache verlangt aber, die Übersetzung zu erstellen oder einzupflegen, die Version zu konfigurieren und zu prüfen. In einem fiktiven Beispiel von EWM wendet das Unternehmen für eine französisch-englische Website mit zwölf Seiten pro Sprache selbst 80 Stunden auf, unter anderem um die Texte in beiden Sprachen vorzubereiten und gegenzulesen. EWM rät, diesen Aufwand aufschlüsseln zu lassen und festzuhalten, ob alle Seiten zum Start übersetzt sind und wer die Versionen künftig abgleicht4.
Eine Offerte hängt vor allem von diesen Posten ab:
- Anzahl Sprachen und übersetzter Seiten, und ob zum Start alles übersetzt sein muss.
- Wer jede Version schreibt, übersetzt und gegenliest: Sie, Ihr Team, eine Übersetzerin oder ein Übersetzer oder der Anbieter.
- Die Erfassung der Texte im Content-Management-System und die Kontrolle jeder Version.
- Die weniger sichtbaren Elemente: Formulare, Meldungen, Titel und Beschreibungen für Google, Alternativtexte, Dokumente zum Herunterladen.
- Die Pflege: Jede Änderung muss in allen Sprachen nachgeführt werden.
Sprachen im Websiteangebot des Studios
Unser Angebot
Goodbye Internet ist eine Kreativagentur in Frinvillier bei Biel/Bienne. Diese Website, das Anfrageformular und unsere Geschäftsbedingungen gibt es auf Deutsch, Französisch und Englisch; Anfragen erfolgen schriftlich.
Das Paket Base umfasst eine Landingpage in einer Sprache. Entreprise, Entreprise + Logo und Premium umfassen bis zu 3 Sprachen, und Übersetzungen zählen nicht zu ihren einzigartigen Seiten: 5 bei Entreprise und Entreprise + Logo, bis zu 15 bei Premium. Bei E-Commerce werden Seiten und Sprachen in der Offerte festgelegt. Ab Entreprise bearbeiten Sie Ihre Informationen im Inhaltseditor Sanity; Entreprise und Entreprise + Logo enthalten Basis-SEO, Premium vertiefte SEO.
Unsere Websites werden mit Next.js entwickelt, für Mobilgeräte angepasst und auf Vercel gehostet. Lieferung in 2–4 Wochen je nach Umfang. E-Commerce: Zeitplan gemäss Offerte. Unbegrenzte Korrekturen während der Umsetzung. Nach der Zahlung erfasst Ihr privates Briefing Tätigkeit, Seiten und Inhalte: Geben Sie dort die gewünschten Sprachen an und wer jede Version schreibt oder übersetzt.
Sie bezahlen einmalig oder in 36 Monatsraten; die Raten sind eine verbindliche Kaufverpflichtung, keine Miete. Die Betreuung (Domain, Vercel Pro, Sanity ab Entreprise, Supabase Pro ab Premium und eine kleine Informationsänderung pro Monat) wird ab der Erstellung der Website separat verrechnet und ist erforderlich, ausser Sie verwalten und bezahlen die nötigen Abonnemente selbst. Die Beträge finden Sie auf der Seite der Leistung.
Diese Angaben dem Studio schreibenFragen
Braucht jede Sprache eine eigene Adresse?
Ja, das empfiehlt Google: eine URL pro Sprachversion statt einer Sprache, die über Cookies oder Browsereinstellungen wechselt. Von URL-Parametern rät Google ab; Unterverzeichnisse wie beispiel.ch/fr/ und Subdomains beschreibt es als Möglichkeiten1.
Soll ich Besucher automatisch auf ihre Sprache umleiten?
Nein. Google rät von automatischen Weiterleitungen auf die vermutete Sprache ab. Bieten Sie sichtbare Links zu den anderen Versionen an und verknüpfen Sie diese mit hreflang, damit Google die passende zeigt1,2.
Genügt eine maschinelle Übersetzung?
Als Entwurf. Lassen Sie jede Version von einer Muttersprachlerin oder einem Muttersprachler gegenlesen8 und prüfen Sie im deutschen Text die Schweizer Schreibweise mit ss statt Eszett3.
Muss ich die rechtlichen Seiten übersetzen?
Die hier zitierten Seiten des KMU-Portals legen keine Sprache fest11,14. Veröffentlichen Sie Impressum, Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung auf einer mehrsprachigen Website trotzdem in jeder Sprache und aktualisieren Sie die Versionen gemeinsam.
Wie viele Sprachen umfasst eine Website des Studios?
Eine mit Base, bis zu 3 mit Entreprise, Entreprise + Logo und Premium, ohne dass Übersetzungen als einzigartige Seiten zählen. Bei E-Commerce werden die Sprachen in der Offerte festgelegt.
Website nach Mass
Landingpage, Firmenwebsite, individuelle Werkzeuge oder Shop, je nach Paket.
ab1’290CHF
einmalig
oder 36 Monatsraten ab CHF 39
Betreuung separat ab CHF 24/Monat
Weitere Ratgeber
Quellen
Dieser Ratgeber stammt von Goodbye Internet, das selbst Logos und Websites verkauft. Zitierte Fakten und Zahlen stammen aus den unten genannten Quellen; Abschnitte über unser Angebot sind mit einem farbigen Punkt markiert.
- Google Search Central, Multiregionale und mehrsprachige Websites verwalten developers.google.com
- Google Search Central, Google über lokalisierte Versionen deiner Seite informieren developers.google.com
- Bundeskanzlei, Leitfaden zur deutschen Rechtschreibung (2017) bk.admin.ch
- EWM, Website costs in Switzerland, November 2025 (Englisch) ewm.swiss
- Bundesamt für Statistik, Sprachliche Praktiken in der Schweiz (2025) dam-api.bfs.admin.ch
- Staat Freiburg, Fribourg, le canton à la couture des langues (Französisch) fr.ch
- Stadt Biel, Zweisprachigkeit biel-bienne.ch
- Swiss Tomato, So gelingen mehrsprachige Websites in der Schweiz (Februar 2026) swisstomato.ch
- Bundesamt für Justiz, Handelsregister, Zefix und Regix bj.admin.ch
- Bundesamt für Justiz, Registre du commerce, Zefix et Regix (Französisch) bj.admin.ch
- KMU-Portal des SECO, Informationen über den Betreiber kmu.admin.ch
- KMU-Portal des SECO, Informations sur l’exploitant (Französisch) kmu.admin.ch
- Bundeskanzlei, TERMDAT, die Terminologiedatenbank der Bundesverwaltung (Englisch) bk.admin.ch
- KMU-Portal des SECO, Site commercial et protection des données (Französisch) kmu.admin.ch